Informationen für Kandidierende
Die Wahlen zur Verfassten Studierendenschaft (VS) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) stehen an! Hier findest du alle wichtigen Informationen, falls du dich beabsichtigst für eine Liste oder FS-Vorstand aufstellen zu lassen.
Wer darf kandidieren?
Wählbar sind alle Mitglieder der Studierendenschaft, solange du im Wählerverzeichnis stehst.
Nicht kandidieren dürfen Mitglieder der folgenden Statusgruppen: Mitglied des Wahlausschusses, Wahlleiter:in oder Mitglied des Ältestenrates der VS
Wie reiche ich einen Wahlvorschlag ein?
Der Wahlvorschlag wird über das Wahlportal eingereicht. Dazu muss dort eine für den Wahlvorschlag verantwortliche Person das Formular ausfüllen.
- Was muss dein Wahlvorschlag enthalten
Name der Liste oder der Einzelkandidatur.
Reihenfolge der Kandidierenden.
Zwei Unterstützer:innen für die jeweilige Liste
Die Frist zum einreichen eines Wahlvorschlages ist am Freitag, den 27. Juni 2025 um 15 Uhr
Hinweis: Wahlvorschläge können zurückgewiesen werden, wenn sie verspätet, unvollständig oder fehlerhaft sind (z.B. unklare Angaben zu Personen).
Wann erfahre ich, ob mein Vorschlag zugelassen wurde?
Spätestens 14 Tage vor dem ersten Wahltag veröffentlicht der Wahlausschuss die zugelassenen Wahlvorschläge.
Achte auf die Bekanntmachung – sie ist dein offizieller Nachweis, dass du zur Wahl stehst.